„Aktiv Transport“ ist berühmt und berüchtigt (siehe nur die Gerichturteile unter „Abschlepp-Nepp“ der VZ Hamburg). Nun berichten zahlreiche Medien, dass dem Unternehmen die Lizenz entzogen wurde – etwa das Elbe Wochenblatt.
Bei dieser Gelegenheit: Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse, Urteil 27.01.2015, 5 K 444/14.NW: „Parkte ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug ursprünglich rechtmäßig auf einem Dauerparkplatz und änderte sich daraufhin die Verkehrslage, so ist es jedenfalls dann verhältnismäßig, ihn zu den Abschleppkosten heranzuziehen, wenn das Fahrzeug abgeschleppt wurde am vierten Tag, nachdem die Verbotsschilder aufgestellt wurden.“