Die Pleite von Teldafax führt zu Insolvenzanfechtungen in bemerkenswerten Höhen (vgl. ../?s=teldafax). Nun hat es einen Netzbetreiber in Höhe von rund 38 T Euro getroffen.
Aus der Pressemitteilung des OLG Oldenburg:
„Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg hat der Klage des Insolvenzverwalters der TelDaFax ENERGY GmbH gegen einen Netzbetreiber aus dem Landkreis Osnabrück auf Zahlung von rd. 38.000,-€ stattgegeben und damit ein Urteil des Landgerichts Osnabrück geändert.
Die TelDaFax ENERGY GmbH ist Teil der TelDaFax-Gruppe, die bis Mitte 2011 mehrere hunderttausend Kunden im gesamten Bundesgebiet mit Strom und Gas belieferte. Sie lockte mit günstigen Preisen und expandierte stark. Im Herbst 2011 wurde über das Vermögen der TelDaFax-Gruppe das Insolvenzverfahren eröffnet.
Mit der Klage vor dem Landgericht nahm der Insolvenzverwalter der TelDaFax ENERGY GmbH den Netzbetreiber aus dem Landkreis Osnabrück auf Zahlung von rd. 38.000,-€ in Anspruch. (…) Der 1. Zivilsenat gab der Klage statt. Zur Begründung führte er aus, dass die TelDaFax ENERGY GmbH spätestens im Herbst 2010 gewusst habe, ihre Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen zu können. Spätestens im Dezember 2010 habe auch der beklagte Netzbetreiber die (drohende) Insolvenz der TelDaFax ENERGY GmbH erkannt und realisiert, dass nicht mehr alle Gläubiger ihr Geld erhalten würden. Die Gesellschaft sei schon in den Monaten zuvor wiederholt in Zahlungsverzug geraten und habe mehrfach gemahnt werden müssen. Beginnend mit dem Monat Oktober 2010 seien dem Netzbetreiber zudem Presseberichte über eine schwere wirtschaftliche Krise der TelDaFax-Gruppe bekannt geworden. Im Dezember 2010 habe der Netzbetreiber deswegen den Druck erhöht und der TelDaFax ENERGY GmbH für den Fall, dass in Zukunft nicht pünktlich gezahlt werde, mit der fristlosen Kündigung der Geschäftsbeziehung gedroht. Der Netzbetreiber sei ab diesem Zeitpunkt auch nicht mehr bereit gewesen, Vorleistungen zu erbringen. Dies unterstreiche, so das Berufungsgericht, dass er sich des (drohenden) Ausfallrisikos voll bewusst gewesen sei.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
(Urteil vom 23.07.2015, Aktenzeichen OLG Oldenburg: 1 U 94/14, Aktenzeichen Landgericht Osnabrück: 4 O 2697/13).