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Übernahme von Heizkostennachforderungen auch bei geschätzten Zählerständen

Hartz IV-Empfänger haben auch dann einen Anspruch auf Übernahme einer Heizkostennachforderung, wenn diese auf geschätzten Zählerständen beruht. Voraussetzung ist lediglich, dass die Kosten insgesamt angemessen sind. Sozialgericht Kiel, Urteil vom 15.12.2014, S 39 AS 1609/13 (pdf). – siehe www.sozialberatung-kiel.de