„Familienverbänden geht die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Kindergeldes und des steuerlichen Kinderfreibetrages nicht weit genug. So sprach der Deutsche Familienverband in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Mittwoch von einem „enormen Nachholbedarf“, da Kindergeld und Kinderfreibetrag schon seit 2010 nicht mehr erhöht wurden. Inzwischen sei nicht einmal mehr die verfassungsrechtlich gebotene steuerliche Freistellung des Kindesexistenzminimums garantiert. Die von der Bundesregierung vorgesehenen Erhöhungen sind nach Ansicht des Familienverbandes „völlig unzureichend“. Ähnlich äußerte sich der Familienbund der Katholiken.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4649) sieht vor, dass der steuerliche Grundfreibetrag (aktuell 8.354 Euro) rückwirkend zum 1. Januar 2015 um 118 Euro auf 8.472 Euro erhöht werden soll.“ – Quelle und mehr
Siehe auch unsere Pressemitteilung vom 04.02.2015:
Arbeitslosengeld II (“Hartz IV”) und Kindergeld:
LAG Schuldnerberatung Hamburg fordert die Abschaffung der Anrechnung des Kindergeldes auf Sozialleistungen