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verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten?

„Der Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement e.V. hat über eines seiner Mitgliedsunternehmen Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Die Eingaben richten sich gegen die Ungleichbehandlung von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten im Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG). Die zwischen den Berufsständen abweichenden Gebührenregelungen für die Beantragung von Mahnbescheiden stellen für den Verband einen klaren Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundsatz dar.“ – Quelle und mehr