„Jeder hat schon einmal vergessen, eine Rechnung zu zahlen. Kommt dann die Zahlungserinnerung, stellt sich die Frage: Ab wann sind Mahnkosten eigentlich berechtigt und wie hoch dürfen sie sein? Nicht alles, was als Mahnkosten in Rechnung gestellt wird, ist berechtigt. Die Verbraucherzentrale Hamburg will wissen, welche Mahnkosten Unternehmen in der Praxis fordern. Verbraucher können ihre Erfahrungen an vergehört nicht dazubraucherrecht@vzhh.de schreiben.
Grundsätzlich darf der Unternehmer nur die Kosten in Rechnung stellen, die ihm durch die Mahnung entstanden sind. Das sind Kosten für Porto und Material, allgemeine Personalkosten hingegen nicht. Wenn die Mahnung per Post kommt, sind Mahnkosten von ungefähr 1,20 Euro bis höchstens 2,50 Euro akzeptabel. „Teilweise fordern Unternehmen horrende Mahnkosten, über die sich viele Verbraucher zwar ärgern, sie aber dennoch akzeptieren“, sagt Julia Rehberg, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. Verbraucher sollten sich beim Unternehmen beschweren und nur das zahlen, was auch berechtigt ist, so ihr Rat.“ – Quelle
Vgl. auch www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/inkassokosten