Der vzbv weist auf Landgericht Köln, 31 O 247/14 – Urteil vom 05.03.2015 (nicht rechtskräftig) hin: Amazon hatte den Bestellbutton zunächst mit der Aufschrift „Jetzt anmelden“ versehen und diese Beschriftung nach Beanstandung durch den vzbv geändert in „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“. Hintergrund ist die sog. Buttonlösung.
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 18.08.2015