Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 08.01.2015, Aktenzeichen: 17 K 5214/13:
Die ohne schwierige inhaltliche Prüfung durchgeführte Erstellung eines Kontoauszuges mittels Abfrage aus vorgehaltenen Datenbeständen durch das Finanzamt ist als gebührenfreie einfache schriftliche Auskunft zu bewerten. – Normen: VwVfG § 39 Abs. 1; GebG NRW § 9 Abs. 1; IFG NRW § 11; VerwGebO IFG NRW § 1
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 09.02.2016