Unter http://justiz.hamburg.de/contentblob/4426938/data/mitte-2015.pdf ist der neue Geschäftsverteilungsplan Stand 03/2015 für das Amtsgericht Hamburg-Mitte, zu dem auch das Insolvenzgericht Hamburg gehört, veröffentlicht. Dem ist zu entnehmen, dass die Zuständigkeiten sich nicht mehr nach dem Buchstaben des Schuldners richten, sondern nach dem Eingang („Neu eingehende Insolvenzsachen werden in der Reihenfolge des Eingangs nach dem folgenden Turnus verteilt.“)
Auf einer anderen Justizseite findet sich der Hinweis: „Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensbereichen wenden Sie sich bitte an die Sachbearbeiter des Insolvenzgerichts.„