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Arbeitslosengeld oder Hartz IV für 6,77 Millionen Menschen

2,68 Millionen Arbeitslose gab es im Dezember 2015. Doch mit 6,77 Millionen bezogen mehr als zweieinhalbmal so viele Menschen in Deutschland Arbeitslosengeld oder Hartz-IV-Leistungen – darunter über 1,7 Millionen Kinder. Denn nur ein Teil derer, die staatliche Unterstützung benötigen, gilt auch als arbeitslos im Sinne der Statistik.

Quelle und mehr: http://www.o-ton-arbeitsmarkt.de/o-ton-news/arbeitslosengeld-oder-hartz-iv-fuer-677-millionen-menschen

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Elternunterhalt bei gleichzeitiger Verpflichtung zur Leistung von Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine eventuelle Verpflichtung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB bei der Bemessung der Leistungsfähigkeit nach § 1603 Abs. 1 BGB zur Zahlung von Elternunterhalt zu berücksichtigen ist (Beschluss vom 9. März 2016 – XII ZB 693/14).

Ein Sozialhilfeträger (Antragsteller) verlangt von einem Sohn (Antragsgegner) aus übergegangenem Recht nach § 94 SGB XII Elternunterhalt. Der Antragsgegner lebt in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, aus der eine im Dezember 2008 geborene Tochter hervorgegangen ist.

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VGH Baden-Württemberg: Rundfunkbeiträge im privaten Bereich sind verfassungsgemäß

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat entschieden (3.3.2016; Az.: 2 S 312/15, 2 S 896/15 sowie 2 S 2270/15), dass die Erhebung von Rundfunkbeiträgen im privaten Bereich auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags verfassungsgemäß ist und die gegenüber den Rundfunkteilnehmern ergangenen Beitragsbescheide rechtmäßig sind.

Beim Rundfunkbeitrag handele es sich nicht um eine Steuer, sondern um eine in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fallende Abgabe.

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BGH zur Insolvenzanfechtung

„Zahlt der Schuldner auf Steuerforderungen nur noch unter Vollstreckungsdruck und weiß der Steuergläubiger, dass die Hausbank des Schuldners eine Ausweitung seines ausgeschöpften Kreditlimits ablehnt und Zahlungen nur noch aus einer geduldeten Kontoüberziehung erfolgen, kann daraus auf eine Zahlungseinstellung des Schuldners und einen Benachteiligungsvorsatz sowie dessen Kenntnis geschlossen werden.“ – BGH, Urteil vom 21. Januar 2016 – IX ZR 32/14§ 133 Abs. 1 InsO

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BGH zur Glaubhaftmachung der Gläubigerbeeinträchtigung eines selbständig tätigen Schuldners

Der selbständig tätige Schuldner und seine Pflicht nach § 295 Absatz 2 InsO wirft oftmals Fragen auf. Nun hat sich der Bundesgerichtshof (BGH, Beschluss vom 04.02.2016, Az. IX ZB 13/15) mit der Frage der Glaubhaftmachung eines Verstoßes bzw. der Gläubigerbeeinträchtigung befasst – Leitsatz des Gerichts:

„Im Fall des § 295 Abs. 2 InsO genügt der Gläubiger seiner Pflicht zur Glaubhaftmachung der Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger bereits dann, wenn er darlegt, dass der Schuldner an den Treuhänder nicht den Betrag abgeführt hat, den er bei Ausübung einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit hätte abführen müssen.“

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OLG Frankfurt /M zu Speicherfristen von Insolvenzdaten für Auskunfteien

Hier der Hinweis auf zwei Entscheidungen des OLG Frankfurt/M. zum Thema:

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FG Hamburg zum Aufrechnungsverbot gem. § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO

FG Hamburg 6. Senat, Urteil vom 25.11.2015, 6 K 167/15 (Rev., Az.: VII R 34/15):

1. Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO ist es entscheidend, ob zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung bereits alle materiell-rechtlichen Tatbestandsvoraussetzungen vorliegen.

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Schließung der Schuldnerberatungsstelle des ASB-Hamburg

„Aufgrund fehlender Finanzierung muss die ASB-Schuldnerberatungsstelle zum Jahresende schließen.

Es können wegen der noch existierenden Wartelisten keine neuen Klienten aufgenommen werden.

Seit 2007 berät der ASB-Hamburg überschuldete Menschen.  Die Finanzierung erfolgte über Mitgliedsbeiträge und einem geringen Eigenanteil der Klienten.

Unsere Beratungsstelle hat sich in den letzten Jahren  überwiegend auf Klienten konzentriert, die von einer Beratung durch öffentlich finanzierte Stellen ausgeschlossen sind:

Hierzu gehören zum einen (ehemals) Selbständige, die unter das Regelinsolvenzverfahren fallen. [Anmerkung: vgl. hierzu unsere PM vom 22.07.2009: Schuldnerberatung: Weitere Beratungsstelle genügt nicht… Programme für Prävention und gescheiterte Selbständige fehlen weiterhin]

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Irreführender Bestellbutton für Amazon-Prime-Abo

Amazon darf für „Prime“-Abos mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ verwenden. Das hat das Oberlandesgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Urteil des OLG Köln vom 3.2.2016, Az. 6 U 39/15 (nicht rechtskräftig*)

Der Bestellbutton weise Kunden nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hin und sei irreführend, urteilte das Gericht. Siehe auch: Buttonlösung

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Bundesrat billigt Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie

„Banken müssen künftig bei der Kreditvergabe die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen – ein entsprechendes Gesetz ließ der Bundesrat am 26. Februar 2016 passieren. Es soll insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher vor Zahlungsunfähigkeit schützen. Verstößt die Bank gegen ihre Prüfpflicht, kann ein Kunde seinen Kreditvertrag jederzeit kündigen ohne eine Entschädigung zahlen zu müssen.