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AG Göttingen zur vergessenen (Bagatell-) Forderung in Gläubigerverzeichnis

AG Göttingen, Beschl. v. 23.12.2015 – 71 IK 106/15 NOM (rechtskräftig) – Leitsätze des Gerichts:

  1. Gibt ein Schuldner im Gläubigerverzeichnis im Wesentlichen sämtliche später zur Tabelle angemeldeten Forderungen an, spricht dies bei Nichtangabe weiterer Gläubiger gegen eine zumindest grob fahrlässige Falschangabe i. S. d. § 290 Abs. 1 Nr. 6 InsO.
  2. Beläuft sich die nicht angegebene Hauptforderung auf 44,07 €, ist eine Versagung der Restschuldbefreiung jedenfalls unverhältnismäßig.
  3. Über einen unbegründeten Versagungsantrag kann auch entschieden werden, wenn noch kein Schlusstermin bzw. eine Schlussanhörung im schriftlichen Verfahren oder die Einstellung des Insolvenzverfahrens nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit erfolgt ist (Fortführung von AG Göttingen ZVI 2015, 43 = ZInsO 2014, 2455 = InsbürO 2015, 28 = NZI 2014, 1054 = VIA 2015, 13 = Rpfleger 2015, 299).
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AG SBV plant zum „Recht auf Schuldnerberatung“ ein Symposium

Der „Ständige Ausschusses“ der AG SBV hat am 28.04.2016 beschlossen: „Der Ständige Ausschuss beschließt, dass zum Thema des Positionspapieres „Recht auf Schuldnerberatung“ ein Symposium mit begrenzter TN-Zahl (max. 35 TN) organisiert und durchgeführt werden soll.“

Andere Anträge (etwa: Positionspapier zurückziehen, nicht-weiterverbreiten, umbennenen) fanden nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit. Details siehe 2016.04.28-AGSBV-rechtaufsb. Hintergrund: …/recht-auf-schuldnerberatung

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Entgeltatlas der BA Arbeit: Wer verdient wo wie viel?

An dieser Stelle der Hinweis auf http://entgeltatlas.arbeitsagentur.de. Der Entgeltatlas zeigt den Mittelwert des Bruttomonatsgehalts in Euro von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten im Jahr 2014 an. Angaben stehen für fast alle Berufe zur Verfügung. Mit dem Entgeltatlas kann man mit wenigen Klicks schnell und einfach herausfinden, wer in Deutschland wie viel verdient und das sogar gegliedert nach Bundesländern, Geschlecht und Alter. Quelle: PM der BA

Das kann zuweilen nützlich sein – etwa mit Blick auf § 295 II InsO („wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre“).

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Zusammenarbeit der Deutschen Bahn mit Auskunftei Arvato Infoscore

Letzte Woche berichtete die tagesschau über einen Datendeal zwischen der Deutschen Bahn und der Auskunftei Arvato Infoscore, einer Bertelsmann-Tochter, der ohne Wissen der Kunden stattgefunden haben soll. Es ging um die Datenweitergabe von Bahn-Kunden bei Vorfällen von Fahrpreisnachzahlungen, die mehr als eine Million mal pro Jahr eingetrieben werden. – Quelle und mehr: netzpolitik.org

Am Mittwoch (11.5.2016)  war dies auch am Rande Thema im Bundestag:

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BAG-SB Jahresfachtagung 2016 „Blick zurück nach vorn“: Dokumentation

Letzte Woche fand die Jahresfachtagung der BAG-SB statt (Blick zurück nach vorn). Nun liegt hierzu die Dokumentation vor. Vielen Dank an alle engagierten Kolleginnen und Kollegen im Vorder- und Hintergrund für die inspirierende Tagung!

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Neuvermietungsmieten in Hamburg liegen 55 Prozent über dem Mietenspiegel

Die aktuelle durchschnittliche Neuvertragsmiete für eine Wohnung in Hamburg beträgt 12,45 Euro pro Quadratmeter. Im Vergleich zu 2015 sind in Hamburg die Mieten somit um 5,6 Prozent gestiegen – bei einem gleichzeitigen Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten um lediglich 0,3 Prozent. Damit hat die diesjährige Auswertung des Gymnasiums Ohmoor ergeben, dass die Neuvertragsmiete um 55 Prozent über der Durchschnittsmiete von 8,02 Euro pro Quadratmeter des aktuellen Hamburger Mietenspiegels liegt. – Quelle und mehr: Pressemitteilung des Mietervereins zu Hamburg

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„Kleine Übersicht – Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung“

Hier der Hinweis auf eine Broschüre von Jonny Bruhn-Tripp mit dem o.g. Titel. Aus der Einleitung: „Schwerpunkt  dieser  Schrift  bilden  die  Themen  Altersgrenzen, Rentenbeginn,  Rentenhöhe  und  Einkommensverluste  bei vorzeitiger  Inanspruchnahme  einer  Rente. (…) Die Broschüre ist aus der Arbeit in  der  Rentenberatung  der  GEW  Dortmund  und  der  Sozialberatung  von  Arbeitslosen  entstanden.“

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BGH zur Gestaltung von Widerrufsinformationen bei Verbraucherdarlehensverträgen

BGH, Urt. v. 23.02.2016 – XI ZR 101/15  – Leitsätze des Gerichts:
1. Die gem. Art. 247 § 6 Abs. 1, 2 Satz 1 und 2 EGBGB in einen Verbraucherdarlehensvertrag aufzunehmenden Pflichtangaben zum Widerrufsrecht bedürfen keiner Hervorhebung.
2. Der Verwendung von Ankreuzoptionen in der formularmäßigen Widerrufsinformation eines Verbraucherdarlehensvertrags steht Art. 247 § 6 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 EGBGB nicht entgegen.

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ÖRA Hamburg: SGB II/XII (Hartz IV und Sozialhilfe): Welche Ansprüche habe ich?

Im Rahmen einer ÖRA-Veranstaltungsreihe informiert Agathe Fenske, Rechtsanwältin, über „SGB II/XII (Hartz IV und Sozialhilfe): Welche Ansprüche habe ich?“

Mittwoch, 25.5.2016, 17.00 Uhr, in der ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft und Vergleichsstelle), Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg. Der Vortragsraum befindet sich in der zweiten Etage. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Teilnahme ist kostenlos.

„Das Arbeitslosengeld II und Sozialleistungen nach dem SGB XII, umgangssprachlich auch Hartz IV genannt, soll

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BGH zur außerordentlichen Kündbarkeit von langfristigen Fitness-Studioverträgen

Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15 – aus der PM des Gerichts:

„Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein berufsbedingter Wohnortwechsel den Kunden grundsätzlich nicht dazu berechtigt, seinen langfristigen Fitnessstudio-Vertrag außerordentlich zu kündigen. (…)

Ein Dauerschuldverhältnis, wie der vorliegende Fitnessstudio-Vertrag, kann zwar von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn