Anlässlich der geplanten Änderungen zum Neunten Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – „Rechtsvereinfachung“ legt Tacheles e.V. einen aus der Perspektive von Leistungsberechtigten entwickelten Forderungskatalog vor.
Die Überschriften:
1. Teil: Leistungsrechtliche Forderungen
- Bedarfsdeckende Leistungen für Elektrizität – Energieversorgung sicherstellen
- Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts
- Einmalige, erheblich vom Durchschnitt abweichende oder atypische
Bedarfe - Stärkung der Übernahme von Mietschulden bei drohendem Wohnungsverlust
- Nichtanrechnung von Nachzahlungen anderer Sozialleistungen bei Einlegung von Rechtsmitteln und pflichtwidrigem Verhalten anderer Sozialleistungsträger
- Rückwirkende Erhöhung des Leistungsanspruchs bei Rückforderung einer vorrangigen Sozialleistung für einen zurückliegenden Zeitraum
- Weiterhin dringender Handlungsbedarf bei Hartz-IV-Sanktionen
- Korrekturen bei Schülern, Studierenden und Auszubildenden gehen nicht weit genug
- Änderung der Gewinnermittlung bei Selbstständigen im SGB II
- Rundfunkbeitragsbefreiung vereinfachen und den berechtigten Personenkreis ausweiten
2. Teil: Sozialverwaltungspraxis – Stärkung der Rechtsposition
- Persönliche Vorsprachen ohne langes Warten sowie telefonische Erreichbarkeit der zuständigen Mitarbeiter – Hilfen in dringenden Fällen
- Rechtsanspruch auf Eingangsbestätigung
- Dolmetscherregelungen konkretisieren
- Kürzere Zeiträume zu Antragsbearbeitung im SGB II
- Zusicherung zum Umzug innerhalb von 48 Stunden
- (fehlt)
- Finanzierung unabhängiger Sozialberatung
- Einführung eines Verbandsklagerechts in den Bereichen SGB II, SGB XII und AsylbLG
- Anreize zur Klagevermeidung durch Gerichtskosten für Jobcenter