Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW)
zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch-Rechtsvereinfachung
Aus der Gesamtbewertung:
Nach Einschätzung der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege lässt der Gesetzentwurf viele Chancen ungenutzt, seit längerem diskutierte, sinnvolle Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung zu ergreifen, … .Die Wohlfahrtsverbände wenden sich entschieden gegen die Neuerungen, die Verschärfungen im Leistungsrecht auf Kosten der Leistungsberechtigten bringen sollen, so insbesondere die stark eingeschränkte rückwirkende Korrektur von fehlerhaften Verwaltungsakten und die Verschärfung von Ersatzansprüchen. …
Der avisierten neuen gesetzlichen Möglichkeit, eine Gesamtangemessenheitsgrenze für Unterkunft und Heizung zu bilden und hierbei eine größere Flexibilität bei der Wohnungssuche und der Feststellung der Angemessenheit zu erreichen, stehen starke Bedenken aus der Beratungspraxis, dem Deutschen Verein und der Rechtsprechung hinsichtlich Praktikabilität und Bedarfsdeckung gegenüber, so dass sich weitere Klärungsbedarfe schon jetzt abzeichnen.
Die sinnvollen Ansätze zur Weiterentwicklung der Eingliederungsvereinbarung werden durch den eher repressiven als fördernden Charakter der vorgeschlagenen Regelungen zur Beratung und sofortigen Eingliederung der Leistungsberechtigten nahezu wieder aufgehoben oder jedenfalls konterkariert.
Auf scharfe Kritik der BAGFW stößt der Verzicht auf die Umsetzung der mehrheitlich von der Bund-Länder-AG vorgelegten Vorschläge zur Reform des Sanktionsrechts. Reformen im Sanktionsrecht, wie die Abschaffung der schärferen Sanktionsregelung für unter 25-Jährige sowie die Begrenzung der Sanktionshöhe auf nicht mehr als 30 Prozent des maßgeblichen Regelbedarfs und der Verzicht auf Sanktionen bei den Kosten der Unterkunft entsprechen einer langjährigen Forderung der BAGFW und werden auch vom Deutschen Verein und der Bundesagentur für Arbeit vorgetragen. …