„Der Bundesrat sieht in seiner Stellungnahme vom 18. März 2016 Verbesserungsbedarf in vier Bereichen. So seien die Eingliederungsleistungen weiterzuentwickeln, die Sanktionen in der Grundsicherung für Arbeitssuchende anzugleichen sowie die Leistungen und Finanzierung von Bedarfen für Bildung und Teilhabe fortzuentwickeln und weitere generelle Rechtsvereinfachungen vorzunehmen.
Die Stellungnahme wird nun der Bundesregierung zugeleitet. Sie wird anschließend gemeinsam mit dem Gesetzentwurf und einer Gegenäußerung der Bundesregierung in den Bundestag zur Beratung eingebracht.“
Quelle: Bundesrat PLENUM KOMPAKT
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