Das Zahlungskontengesetz (ZKG) wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2016 Nr. 17, Seite 720). Damit gibt es ab dem 19.06.2016 ein Recht auf Girokonto (§§ 30 ff ZKG; Artikel 9 Absatz 4).
Details zum Gesetz siehe unsere Meldung vom 26.2.2016: Bundestag beschließt einstimmig das „Konto für Alle“ (Basiskonto)
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