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BGH: Ansprüche des Versicherers auf Prämien für einen privaten Krankenversicherungsvertrag aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen

Hier der Hinweis auf eine wichtige Entscheidung des BGH zur Einordnung von Krankenversicherungsbeiträgen: Urteil vom 7. April 2016 – IX ZR 145/15 – Leitsätze des Gerichts:

  • Ansprüche des Versicherers auf Prämien für einen privaten Krankenversicherungsvertrag aus der Zeit vor Insolvenzeröffnung sind Insolvenzforderungen. – InsO § 38
  • Zahlt der Schuldner eine Versicherungsprämie für seinen privaten Krankenversicherungsvertrag in bar aus einem nach § 811 Abs. 1 Nr. 8 ZPO unpfändbaren Geldbetrag, fehlt es an einer Gläubigerbenachteiligung. – InsO § 129 Abs. 1; ZPO § 811 Abs. 1 Nr. 8

Siehe zur Problematik schon die Meldungen

Zur Unterscheidung von Insolvenzforderungen, Masseverbindlichkeiten und Neugläubigerforderungen bei Forderungen aus einem privaten Krankenversicherungsvertrag (22.3.2016) sowie BGH: Keine Massezugehörigkeit von privaten Krankenversicherungsverträgen (3.6.14)