BGH vom 27.01.2016, Aktenzeichen: XII ZB 519/15, Leitsatz
1. Auch die Gefahr des Entstehens von Verbindlichkeiten, die der Betroffene aktuell nicht erfüllen kann und die eine Verschuldung bewirken, kann einen Betreuungsbedarf begründen.
BGH vom 27.01.2016, Aktenzeichen: XII ZB 519/15, Leitsatz
1. Auch die Gefahr des Entstehens von Verbindlichkeiten, die der Betroffene aktuell nicht erfüllen kann und die eine Verschuldung bewirken, kann einen Betreuungsbedarf begründen.
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