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BGH zur Restschuldbefreiung bei Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung

Mit Urteil vom 5. April 2016 – VI ZR 283/15 hat der BGH die Entscheidung des OLG Hamm (keine Einschränkung der Restschuldbefreiung durch richterliche Rechtsfortbildung in Fällen sexuellen Missbrauchs) bestätigt.