Mit Urteil vom 5. April 2016 – VI ZR 283/15 hat der BGH die Entscheidung des OLG Hamm (keine Einschränkung der Restschuldbefreiung durch richterliche Rechtsfortbildung in Fällen sexuellen Missbrauchs) bestätigt.
Kategorien
Mit Urteil vom 5. April 2016 – VI ZR 283/15 hat der BGH die Entscheidung des OLG Hamm (keine Einschränkung der Restschuldbefreiung durch richterliche Rechtsfortbildung in Fällen sexuellen Missbrauchs) bestätigt.
Hier geht es zur Pfändungstabelle 2024, Pfändungstabelle 2023, zu unserem Austauschforum für Beratungskräfte und zu unseren Seminaren