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BMJV: „Ewiges Widerrufsrecht“ – Bundeskabinett beschließt Gesetz für mehr Rechtssicherheit

„Das Bundeskabinett hat heute [Anmerkung: 27.01.2016] eine Regelung zur Beendigung des sogenannten „ewigen Widerrufsrechts“ von zwischen 2002 und 2010 abgeschlossenen Immobilienkrediten beschlossen. Die Bundesregierung reagiert damit darauf, dass das Entstehen unbefristeter „ewiger“ Widerrufsrechte gerade bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt. Es ist eine wichtige politische Herausforderung, diese Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.“ – Quelle: PM des BMJV