Die Bundesregierung meldet: „Das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) wird vereinfacht: Arbeitslosengeld II und Sozialgeld werden künftig in der Regel für zwölf Monate statt wie bisher für sechs Monate bewilligt. So hat es das Kabinett beschlossen. (….)“ – zur ganzen Meldung
Wir können nicht mitjubeln. Bitte dazu etwa folgen:
- Thomé Newsletter 04/2016 vom 29.01.2016
- Kürzungen und Sanktionen: Massive Kritik des Paritätischen an Hartz-IV-Verwaltungsreform
- Katja Kipping zu Hartz IV: Rechtsverschärfung aus dem Hause Nahles
- Kritik an Gesetzesplänen gegen Jobcenter-Bürokratie (Süddeutsche Zeitung vom 31.1.2016)
- Zweites ALG II-Sanktionsregime mit Unterstützung Hamburgs