Jeder Verbraucher hat künftig das Recht auf ein Girokonto. Dieses Recht gilt unabhängig davon, ob sich jemand nur vorübergehend in Deutschland aufhält oder keinen festen Wohnsitz hat. Somit können auch Asylsuchende und Obdachlose bald ein sogenanntes Basiskonto eröffnen. Der Bundesrat billigte ein entsprechendes Gesetz in seiner Sitzung am 18. März 2016. – Quelle: Bundesrat PLENUM KOMPAKT
Details zum Gesetz siehe unsere Meldung vom 26.2.2016: Bundestag beschließt einstimmig das „Konto für Alle“ (Basiskonto)