Bundestagsmeldung: „Das System der Kindergeldzahlungen an die Beschäftigten des Bundes wird neu organisiert. Statt der bisher zuständigen insgesamt 8.000 unterschiedlichen Kindergeldkassen soll für das Kindergeld in Zukunft entweder die Bundesagentur für Arbeit oder das Bundesverwaltungsamt zuständig sein, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beendigung der Sonderzuständigkeit der Familienkassen des öffentlichen Dienstes im Bereich des Bundes (18/9441).
Nach Angaben der Bundesregierung wird in Deutschland für mehr als 16 Millionen Kinder Kindergeld gezahlt. Das Auszahlungsvolumen habe 2015 über 39 Milliarden Euro betragen. Festgesetzt und ausgezahlt werde das Kindergeld von den Familienkassen. Neben den 14 Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld für rund 87 Prozent aller Kinder in Deutschland bearbeiten würden, gebe es über 8.000 einzelne Familienkassen des öffentlichen Dienstes für die übrigen 13 Prozent (Kinder von öffentlichen Bediensteten).
„Bei einer derart hohen Anzahl von Familienkassen sind die Gleichmäßigkeit der Rechtsanwendung und ein moderner Verwaltungsaufwand nur schwer zu erreichen“, begründet die Bundesregierung ihr Vorhaben. Die öffentlichen Arbeitgeber von Ländern und Kommunen sollen ebenfalls die Möglichkeit erhalten, Zuständigkeit und Fallbearbeitung an die Bundesagentur für Arbeit abzugeben.“