„Die Bundesregierung wird noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, der das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der existenzsichernden Lebensunterhaltsleistungen ab 2017 neu festlegt. Das schreibt sie in ihrer Antwort (18/8981) auf eine Kleine Anfrage (18/8798) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Darin hatten sich die Abgeordneten nach der Umsetzung des UN-Nachhaltigkeitsziels 1, der Armutsbekämpfung, erkundigt. Die Bundesregierung schreibt, dass sie derzeit noch keine nationale Definition zu diesem UN-Ziel festgelegt habe und deshalb auch nichts über die Anzahl der in Deutschland davon betroffenen Menschen sagen könne.“ – Quelle: Bundestagsmeldung