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Caritas fordert „Keine Entbürokratisierung auf Kosten der Leistungsempfänger“

In Ergänzung zu unserer gestrigen Meldung Bundeskabinett beschließt 9. SGB II-ÄndG – sog. „Rechtsvereinfachung“ hier der Hinweis auf die PM der Caritas vom 3.2.2016.