„Die Europäische Union hat am 15. Mai 2014 die Verordnung (EU) Nr.655/2014 (sog. Europäische Kontenpfändungsverordnung, EuKoPfVO) erlassen. Der Entwurf beinhaltet die erforderlichen Vorschriften zur Durchführung der EuKoPfVO.
Darüber hinaus sieht der Entwurf gesetzliche Klarstellungen und Ergänzungen zivilprozessualer Regelungen vor, die mit dem am 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.2258) im Zusammenhang stehen.“ (BT-Drucksache 18/7560)
Anmerkung: gerade letzteres Bedarf noch der besonderen Beobachtung, etwa die Einfügung eines neuen §754a ZPO: Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden.