Wolfgang Jäckle und Dieter Zimmermann haben ein „Prüfungsschema: Erstattungsfähigkeit der vorgerichtlichen Kosten eines Inkassounternehmens erstellt“. Vielen Dank dafür!
„Die Inkassounternehmen behaupten sehr häufig, das Bundesverfassungsgericht und/oder der Bundesgerichtshof hätten die Erstattungsfähigkeit der Inkassokosten anerkannt. Tatsächlich ist dies jedoch nur mit den folgenden Einschränkungen richtig: (…)“ zum ganzen Prüfungsschema
Siehe auch unsere Seite zu Inkassokosten