In einer Anhörung des Familienausschusses haben sich die geladenen Sachverständigen am Montag übereinstimmend für eine Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes ausgesprochen, um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern. Konkret forderten sie, die Befristung des Unterhaltsvorschusses von 72 Monaten pro Kind zu streichen, die Bezugsgrenze vom zwölften auf das 18. Lebensjahr des Kindes zu heben und das Kindergeld zukünftig nur noch zu 50 Prozent auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen.
Die Sachverständigen unterstützen damit die Anträge der Fraktionen Die Linke (18/6651) und Bündnis 90/Die Grünen (18/4307). – Quelle und mehr: hib-Bundestagsmeldung