Die BASFI meldet: Ab 1. März 2016 wird es neue Miethöchstwerte für Leistungsberechtigte nach den Sozialgesetzbüchern II und XII sowie nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geben. Die Höchstwerte zu den Kosten der Unterkunft werden an den Mietenspiegel 2015 angepasst.
Folgende Regelungen wurden aktualisiert:
- Fachanweisung zu § 22 SGB II Kosten der Unterkunft und Heizung
- Fachanweisung zu § 35 SGB XII Kosten der Unterkunft und Heizung