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Hartz-IV-Empfänger machen 86 Millionen Euro Schulden bei den Jobcentern

„2015 verschuldeten sich jeden Monat durchschnittlich 16.800 Personen beim Jobcenter wegen zwingend notwendiger Ausgaben, die sie nicht aus ihrem Hartz-IV-Regelsatz bestreiten konnten. Die so genannten Darlehen nach § 24 Absatz 1 SGB II können vergeben werden, wenn die Anschaffung absolut notwendig ist oder eine Notsituation besteht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein defekter Kühlschrank ersetzt werden muss oder das Kind eine neue Winterjacke braucht. Nicht enthalten sind hier Darlehen für Mietkautionen oder andere Ausgaben, die zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung (nach § 22 SGB II) zählen.

Alle gewährten Darlehen summierten sich 2015 auf 86,4 Millionen Euro – das ist bisheriger Rekord.“ – Quelle und mehr: www.o-ton-arbeitsmarkt.de