Amazon darf für „Prime“-Abos mit kostenlosem Probemonat keinen Bestellbutton mit der Aufschrift „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ verwenden. Das hat das Oberlandesgericht Köln nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Urteil des OLG Köln vom 3.2.2016, Az. 6 U 39/15 (nicht rechtskräftig*)
Der Bestellbutton weise Kunden nicht ausreichend auf die Zahlungsverpflichtung hin und sei irreführend, urteilte das Gericht. Siehe auch: Buttonlösung
Der strittige Button von Amazon weise nicht eindeutig darauf hin, dass die Bestellung eine Zahlungspflicht auslöse, monierten die Richter. Die Aussage „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ sei sogar irreführend. Es bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher glaubt, ausschließlich ein kostenloses Probeabo zu buchen und dass ihm ein solcher Gratistest nur „jetzt“ möglich sei.
* Das OLG Köln hat keine Revision gegen das Urteil zugelassen. Amazon hat aber die Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Quelle und mehr: PM des vzbv