„Die hohe Anzahl der teilweise und gänzlich erfolgreichen Widersprüche (über 36%) und Klagen gegen Sanktion (fast 40 %) im Jahr 2015 zeigt, dass die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig ist. Umso befremdlicher ist es, dass die Bundesregierung an dieser Praxis festhält. Eine Rechtsvereinfachung wäre es, sich von einer dermaßen rechtsanfälligen und bürokratischen Praxis zu verabschieden und die Sanktionen endlich abzuschaffen.
Bezeichnend ist auch, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine kleine Anfrage [Anmerkung: BT-Drucksache 18/07971 -> Antwort] keinerlei konkrete Angaben darüber machen kann, wie mit anderen Möglichkeiten der Leistungskürzungen bei der Grundsicherung in der Praxis verfahren wird. Leistungskürzungen berühren aber das Grundrecht auf ein Existenz- und Teilhabeminimum. Umso mehr ist die Bundesregierung in der Pflicht, einen Augenmerk darauf zu haben. Unser Standpunkt ist: Grundrechte kürzt man nicht.“
Quelle: www.katja-kipping.de