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Klaus Müller, Vorstand des vzbv, zur Musterfeststellungsklage

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass die Möglichkeit für ein Musterfeststellungsverfahren geschaffen wird. Das bedeutet, dass mit einer Klage einer Verbraucherschutzorganisation – beispielsweise des vzbv – stellvertretend für alle Geschädigten eines Sachverhalts entschieden wird. Das Urteil wäre bindend.

„Eine effizientere und verbraucherfreundliche Rechtsdurchsetzung in Deutschland ist überfällig. Es ist nicht nachvollziehbar, dass Verbraucher massenhaft Schäden aufgrund eines Gesetzesverstoßes erleiden, aber ihre Rechte individuell gerichtlich durchfechten müssen. Der VW-Skandal zeigt, dass die Musterfeststellungsklage dringend benötigt wird. Allein das finanzielle Risiko für einen Prozess gegen einen Konzern ist für die meisten viel zu hoch. Ein Musterfeststellungsverfahren wäre auch für den Rechtsstaat und Unternehmen kostengünstiger.

Verbraucher erwarten zu Recht, dass die Bundesregierung noch in dieser Legislaturperiode einen Vorschlag für die Einführung eines Musterfeststellungsverfahrens in Deutschland vorlegt und der Bundestag sie beschließt. Noch haben die Abgeordneten genügend Zeit, um einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Verbrauchervertrauens zu beschließen.“

Quelle: PM des vzbv