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LSG Celle: Missbräuchlich herbeigeführte Energieschulden müssen nicht vom JobCenter getragen werden

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen – L 7 AS 170/16 B ER

Das Landessozialgericht Niedersachsen – Bremen (LSG) hat in einem Eilverfahren entschieden, dass Energie- schulden eines Grundsicherungsempfängers nicht durch ein Darlehen des JobCenters aufgefangen werden müs- sen, wenn sie missbräuchlich und gezielt herbeigeführt wurden und nicht zu erwarten ist, dass der Arbeitslosen- geld (ALG) II-Empfänger künftig keine Energieschulden mehr aufbaut. Dies kann auch dann gelten, wenn minder- jährige Kinder im Haushalt leben.

Dem liegt der Fall einer Mutter (Antragstellerin) aus dem Raum Braunschweig zugrunde, die gemeinsam mit ihren drei minderjährigen Kindern Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende erhält. Um ihre Energieschulden bei den Strom- und Gasversorgern zu bezahlen, hatte die Mutter bereits häufiger Darlehen des JobCenters (Antrags- gegner) in Anspruch genommen und auch mehrfach die Energieversorger gewechselt.

Quelle und mehr: PM des Gerichts

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 04.12.2016