Weihnachtsgeld ist bis zu einem Betrag von 500 Euro brutto pfändungsfrei. Pfändet ein Gläubiger Lohn oder Gehalt einer verschuldeten Person direkt beim Arbeitgeber, wird das automatisch berücksichtigt. Bei einer Kontopfändung hingegen müssen Betroffene rechtzeitig einen schriftlichen Antrag stellen, um den unpfändbaren Betrag des Weihnachtsgeldes zu schützen. Darauf weist die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale Hamburg hin. – zur ganzen PM der VZ Hamburg
Hier gibt es einen Musterbrief dazu: www.verbraucherzentrale.nrw/mediabig/137651A.pdf
Siehe auch „Die Berücksichtigung von Weihnachtsgeld bei laufender Lohn- oder Gehaltspfändung und bei der Kontopfändung“ (www.infodienst-schuldnerberatung.de)