„Wer Software im Internet kauft, sollte in Ruhe das Kleingedruckte lesen. Denn immer mehr Software-Hersteller wollen ihren Kunden Apps und andere Software nur für kurze Zeit überlassen. Miete statt Kauf, heißt der Trend im Online-Handel.
NRW-Justizminister Thomas Kutschaty sieht darin eine schleichende Rechtsentwicklung zum Nachteil der Verbraucher und eine Schuldenfalle gerade für junge Internetnutzerinnen und -nutzer: „Software-Produkte, die früher zur dauerhaften Nutzung überlassen wurden, werden heute nur noch auf Zeit verkauft. Viele Online-Portale wie Streaming-Dienste oder App-Anbieter versprechen Kunden große Vielfalt und Aktualität. Doch was scheinbar wenig Geld kostet, kann für die Kunden am Ende sehr teuer werden. Die Kosten für die Nutzung des Dienstes fallen bei Software-Abos nicht einmalig, sondern immer wieder an. Eine Verlängerung des Software-Vertrags tritt meist automatisch ein. Selbst den Preis für den Verlängerungszeitraum wollen die Anbieter festlegen – ohne Vorankündigung versteht sich. Gekündigt werden darf oft erst im Nachhinein.“
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