Update 30.7.2018: neue Werte! https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/?p=14832
Wer in Hamburg eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen will, welche die Beratung für und im Auftrag der Hansestadt Hamburg durchführt (-> Beratungsstellen), muss bestehende Einkommensgrenzen beachten (-> Kosten).
Die Einkommensgrenzen für die kostenlose Beratung bzw. für eine Beratung mit Eigenanteil wurden verändert. Siehe Arbeitshilfe zur Durchführung der Schuldnerberatung gemäß § 11 (5) Sozialgesetzbuch XII – Schuldnerberatung (Infoline Sozialhilfe).
Die neuen Werte sind: