OLG Rostock 2. Zivilsenat, Urteil vom 21.10.2015, 2 U 23/15:
Preisklauseln einer Sparkasse für die Übersendung von Kontoauszügen sind der Inhaltskontrolle unterworfen und im Falle des Verstoßes gegen § 675d Abs. 3 BGB unwirksam.
OLG Rostock 2. Zivilsenat, Urteil vom 21.10.2015, 2 U 23/15:
Preisklauseln einer Sparkasse für die Übersendung von Kontoauszügen sind der Inhaltskontrolle unterworfen und im Falle des Verstoßes gegen § 675d Abs. 3 BGB unwirksam.
Hier geht es zur Pfändungstabelle 2024, Pfändungstabelle 2023, zu unserem Austauschforum für Beratungskräfte und zu unseren Seminaren