Der Finanzausschuss hat die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Zahlungskontengesetz beschlossen. Der Ausschuss terminierte die Anhörung in seiner Sitzung am Mittwoch auf Montag, den 25. Januar. Konkret wird es dabei um den von der Bundesregierung geplanten Rechtsanspruch auf ein Basiskonto für alle und somit auch für Flüchtlinge gehen. – Quelle: HIB-Meldung
Jahr: 2016
In den zugrunde liegenden Verfahren hatten Insolvenzverwalter unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) bei dem jeweils für den Insolvenzschuldner zuständigen Finanzamt beantragt, ihnen die Steuerkontoauszüge des Schuldners zu näher bezeichneten Zeiträumen zur Verfügung zu stellen. Sie beabsichtigen, mit Hilfe der steuerlichen Unterlagen zu ermitteln, ob Zahlungen auf Steuerschulden gegebenenfalls der Insolvenzanfechtung unterliegen. Aktenzeichen: 8 A 1032/14, 8 A 1073/14, 8 A 1074/14, 8 A 1126/14 (I. Instanz: VG Aachen 8 K 1816/13, VG Köln 13 K 161/13, VG Köln 13 K 602/13, VG Köln 13 K 394/13) – Quelle und mehr: www.justiz.nrw.de
BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 – IX ZA 32/14: Eine Regelung im Insolvenzplan, nach der Gläubiger, die ihre Forderung nicht im Verfahren angemeldet haben, in Höhe der vorgesehenen Befriedigungsquote ausgeschlossen sind, ist auch dann unzulässig, wenn der Schuldner Restschuldbefreiung beantragt hat (Ergänzung zu BGH, Beschluss vom 7. Mai 2015 – IX ZB 75/14, ZIP 2015, 1346).
Hier der Hinweis auf die Veranstaltung des Deutschen Vereins vom 21./22.4.2015 in Weimar. „Ausgehend von der amtlichen Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes werden auf der Fachtagung … Möglichkeiten einer kontinuierlichen Berichterstattung zur Überschuldung aufgezeigt, deren Ergebnisse für eine Weiterentwicklung der Schuldnerberatung genutzt werden können. Die Fachtagung wird in Kooperation mit dem Statistischen Bundesamt und der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (ag sbv) durchgeführt.“ – Mehr: www.deutscher-verein.de
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 13. Januar 2016, Az. IV ZR 38/14) hat zwei Klauseln in den Riester-Rentenversicherungsverträgen der Allianz für intransparent und unwirksam erklärt, weil sie Verbraucher, die aus ihren sogenannten Eigenbeiträgen weniger als 40.000 Euro ansparen, benachteiligen. Die Betroffenen, meiste ältere, ärmere oder kinderreiche Verbraucher, werden nicht an den Kostenüberschüssen des Unternehmens beteiligt und erhalten somit weniger Geld als beispielsweise Gutverdiener.
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil 6.3.2015, 4 Sa 726/14:
1. Auch in Fällen sogenannter inkongruenter Deckung kann es aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten sein, dass das Existenzminimum, das auch die Pfändungsfreibeträge nach § 850 c ZPO bestimmt, anfechtungsfrei bleibt.
2. Es spricht viel dafür, dass bei den Anfechtungsfällen des § 131 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 die Inkongruenz für den Anfechtungsgegner objektiv erkennbar sein muss.
Wir erinnern an unser Seminar „Aktuelles aus der InsO“ mit Michael Weinhold am Montag, 15. Februar 2016. Es sind noch Plätze frei. Details siehe unsere Seminareinladung als PDF – direkt zur Anmeldeseite.
In eigener Sache: Wechsel im Vorstand
Auf unserer gestrigen ordentlichen Mitgliederversammlung wurde Doreen Lucht in den Vorstand gewählt. Sie folgt Pablo Vondey, dem wir für sein Engagement danken.
Diesen Freitag (15.1.2016) wird der Bundestag die ersten Beratungen zum „Zahlungskontengesetz“ (Drucksache 18/7204; TOP 17) und zur Reform der Insolvenzanfechtung (Drucksache 18/7054; TOP 20) durchführen. Siehe www.bundestag.de/…/tagesordnung-150/…
Seit dem 01.01.2016 werden alle Erwerbsfähigen, die Arbeitslosengeld II (ALG II) beziehen, einheitlich in der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig, soweit sie nicht der privaten Kranken- und Pflegeversicherung zuzuordnen sind. Der bisherige Vorrang der Familienversicherung beim ALG II-Bezug gilt dann nicht mehr. Was bedeutet das? Siehe