Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) stellt eine Informationsschrift zur Verfügung: „Das Basiskonto – Information für die Beratungspraxis“
Die Überschriften:
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) stellt eine Informationsschrift zur Verfügung: „Das Basiskonto – Information für die Beratungspraxis“
Die Überschriften:
Zum 1. Januar 2017 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert. Der Mindestunterhalt minderjähriger Kinder erhöht sich zum 1. Januar 2017. Diese Erhöhung des Mindestunterhalts beruht auf einer Entscheidung des Gesetzgebers in der „Verordnung zur Festlegung des Mindestunterhalts minderjähriger Kinder“ gem. § 1612 a Abs. 1 BGBvom 03.12.2015. Die Erhöhung des Mindestunterhalts führt zur Änderung auch der Bedarfssätze der 2. – 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle.
20,0 % der Bevölkerung in Deutschland – das sind 16,1 Millionen Menschen – waren im Jahr 2015 von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht. Seit dem Jahr 2008 ist dieser Anteil damit nahezu unverändert. Dies ist ein Ergebnis der Erhebung LEBEN IN EUROPA (EU-SILC). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, lag der Anteil armer oder sozial ausgegrenzter Menschen in der gesamten Europäischen Union im betrachteten Zeitraum stets deutlich höher als in Deutschland (2015: 23,7 %).
Quelle und viele weitere Zahlen mehr: PM des Bundesamtes
„Nachdem Verbraucherschützer sechs Banken wegen überhöhter Gebühren fürs Basiskonto abgemahnt haben, stellen sich mindestens zwei von ihnen stur: Targobank und Postbank erklären auf Hinz&Kunzt-Nachfrage, dass sie ihre Preise für angemessen halten.“ – zum ganzen Bericht von Ulrich Jonas in Hinz&Kunzt
Unter dem unscheinbaren Namen „Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ verbirgt sich auch die Änderung von Inkassoregelungen. Hier der Hinweis darauf, dass § 4 Absatz 5 Satz 2 und 3 EGRDG (Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz) gestrichen werden soll (Artikel 8 Nr. 2 – vgl BT-Drucksache 18/9521-Auszug)! Mit einer interessanten Begründung:
„§ 4 Absatz 5 Satz 2 und 3 EGRDG ermächtigt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, durch Rechtsverordnung für bestimmte Fälle Höchstsätze für die Erstattung der Kosten festzulegen, die ein Gläubiger bei Beauftragung eines Inkassodienstleisters (§ 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 RDG) als Schadensersatz von seinem Schuldner ersetzt verlangen kann. (…) Die unterschiedliche Behandlung von nichtanwaltlichem und anwaltlichem Inkasso, die dadurch entsteht, dass die Ersatzfähigkeit von Inkassokosten nur beim nichtanwaltlichen Inkasso durch Höchstsätze beschränkt werden kann, begegnet verfassungsrechtlichen Bedenken im Hinblick auf das Gleichheitsgebot des Artikels 3 GG. Inkassodienstleistungen, die von Inkassodienstleistern erbracht werden, unterscheiden sich nicht von Inkassodienstleistungen, die Rechtsanwälte erbringen.
Kleine Anfrage aus der Fraktion DIE LINKE: „Inkasso-Verfahren der Agentur für Arbeit und Jobcenter bei verschuldeten Erwerbslosen“ (18/10023). Der Beginn:
„Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 22. Juli 2016 („Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen“; Anmerkung: siehe unsere Meldung vom 22.7.2016) schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der Agentur für Arbeit vor, dass sie sich nicht mehr auf außergerichtliche Einigungen einlassen darf. Die Berichterstattung provoziert Fragen nach dem Inkasso-Verhalten der Bundesagentur für Arbeit in ihrem Zuständigkeitsbereich. Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen im Arbeitslosengeldbezug und wie viele Hartz-IV-Leistungsberechtigte sind nach Kenntnis der Bundesregierung verschuldet? (…)“
Eine Veranstaltung in der Reihe „Hamburg! Gerechte Stadt!“: „Viel mehr wert: Soziale Arbeit“ am Dienstag, den 29.11.2016 um 18 Uhr im Hörsaal 1.10 der HAW Hamburg.
„Zwischen der Bedeutung, die Sozialer Arbeit politisch zugeschrieben wird und ihrer gesellschaftlichen und materiellen Anerkennung klafft eine große Lücke. Spricht man mit im sozialen Bereich Tätigen, fallen sicher die folgenden Stichworte: Unterfinanzierung, hohe Arbeitsbelastung, zu wenig Zeit für das Eigentliche …
Wir diskutieren mit Prof. Dr. Gabriele Winker, TU Harburg. Sie hat sich grundlegend mit der Rolle von „Care-Arbeit“ befasst.
Diesen Samstag, 5.11.2016, findet der 14. Hamburger Wohlfühlmorgen statt: Sankt-Ansgar-Schule, Bürgerweide, 33, Hamburg-Borgfelde (S-Bahn Landwehr oder U-Bahn Lübecker Str.). Mehr auf www.wohlfuehlmorgen-hamburg.de
„Wer in Bayern mit Schulden oder sogar einer Insolvenz zu kämpfen hat, dem wird in Zukunft zumindest etwas besser geholfen. Wie der Haushaltsausschuss des Landtags heute [25.10.2016] beschlossen hat, werden die Finanzmittel für die wichtigen Schuldner- und Insolvenzberatungen der Wohlfahrtsverbände, der Städte und Landkreise erhöht. Und zwar im Jahr 2018 um zwei Millionen von vier auf sechs Millionen Euro. (…)
Der SPD Politiker Günther Knoblauch macht außerdem darauf aufmerksam, wie wichtig es sei, Insolvenz und Schuldnerberatung zusammenzulegen.
Hamburg Journal – 28.10.2016: „Laut Gesetz haben Obdachlose und Flüchtlinge Anrecht auf ein Konto. Es ist gerade für Obdachlose essentiell für eine Rückkehr ins normale Leben. Doch in der Praxis hakt es noch.“ – zum Bericht in der Mediathek – siehe auch unsere Seite zum Basiskonto
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