„Aufgrund der Niedrigzinsphase und der digitalen Revolution verspielen immer mehr Verbraucher ihre Altersvorsorge auf dem Grauen Kapitalmarkt. Die Regierung schickt sich an, eine Rolle rückwärts zur Umlagefinanzierung zu machen, neue Konzepte wie die Deutschlandrente werden eingeführt, Reformen „alter“ Konzepte wie Riester werden diskutiert. Roboadvisory versprechen topp Beratung für einen schlanken Euro. Viel los in der Altersvorsorge und Grund genug für das iff, dies als das Leitthema für die 12. Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen am 11./12. Mai 2017 in Hamburg zu setzen.“ – Quelle und mehr: IFF
Jahr: 2016
LSG Hessen, 03.08.2016 – L 5 R 123/15 – Leitsatz:
- Eine unter der Pfändungsfreigrenze liegende Erwerbsminderungsrente ist nicht insolvenzbefangen und kann nach §§ 52, 51 Abs. 2 SGB I mit offenen Sozialversicherungsbeiträgen verrechnet werden, ohne dass die Vorschriften der InsO zur Anwendung gelangen.
- Die Krankenkasse ist unabhängig davon berechtigt, die offenen Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe im Insolvenzverfahren zur Tabelle anzumelden.
Anmerkung InsO-Newsletter RA Kai Henning:
In unserem Seminar Die Immobilie in der Schuldnerberatung – eine Einführung mit Mark Schmidt-Medvedev am Montag, 28. November 2016 in Hamburg
sind noch Plätze frei. Wir verlängern hiermit die Anmeldefrist um eine Woche bis zum 7.11.2016 (incl.) – Details siehe
Hier der Hinweis auf den Beitrag unter www.infodienst-schuldnerberatung.de/ab-2017-rueckwirkende-befreiung-von-der-rundfunkbeitragspflicht-moeglich/ zum Thema.
Siehe auch
- unsere Meldung vom 28.4.2016
- Hamburg: Gesetzentwurf Senat Drucksache 21/3931 (dort ist dann auch nochmal die Gesetzesbegründung zu lesen, Seite 25)
- Schon jetzt ist die Befreiung möglich und zwar „im Vorgriff auf die zu erwartende gesetzliche Änderung“: 2016-10-rundfunkbeitrag
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 29.06.2016, Aktenzeichen: 9 U 22/16 – daraus: „(Rz. 28): Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlischt der zwischen dem Schuldner und der Bank bestehende Girovertrag (§ 116 Satz 1, § 115 Abs. 1 InsO). Ein vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossener Zahlungsauftrag besteht dagegen mit Wirkung für die Masse fort (§ 116 Satz 3 InsO). Demgemäß hat die Bank Überweisungen, die im Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung bereits beauftragt sind, grundsätzlich zum Nachteil der Masse durchzuführen.
Am 1.11.2016 tritt eine neue Arbeitshilfe zu § 54 Abs. 1 SGB XII in Kraft: Ambulante Leistungen der Psychosozialen Betreuung für Opiatabhängige in ärztlicher Substitutionsbehandlung (PSB) und Ambulante personenzentrierte Leistungen für suchtkranke Menschen (PSM) vom 01.11.2016 (Gz. G12/135.43-8-4) – Quelle: www.hamburg.de/basfi/ah-sgbxii-kap06-54/7157242/ah-sgbxii-54-psb-psm/
In Ergänzung unserer Meldung von gestern („Zahl der Stromsperren explodiert“): nun liegt der Antrag der LINKE auch in der Parlamentsdatenbank vor: „Energiearmut in Hamburg: Endlich konsequent bekämpfen! “ → Drucksache 21/6461 – Daraus:
„Von Beginn des 1. Quartals 2015 bis zum 3. Quartal dieses Jahres wurden in Hamburg 14.815 Stromsperren, 975 Gassperren und rund 1.300 Wassersperren vorgenommen. Über eine Million Mahnschreiben wurden in dem genannten Zeitraum durch die Vattenfall Europe Sales GmbH und HAMBURG ENERGIE verschickt (Drs. 21/6341) (…)
„Im Beitrag „Qualitätsmerkmal Kostenfreiheit – Zugang, Abgrenzung zu Unseriösen und Klientenmitfinanzierung“ stellt Dick [in BAG-SB Informationen 3_2015] die These auf, dass die Kostenfreiheit ein Qualitätsmerkmal Sozialer Schuldner- und Insolvenzberatung sei. Daher sei für sie einzutreten. Meines Erachtens bedarf der Beitrag kritischer Anmerkungen. Dies soll unter besonderer Berücksichtigung des Positionspapiers „Recht auf Schuldnerberatung“ der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG-SBV) vom 14. September 2015 geschehen.“ – zum ganzen Beitrag von Matthias Butenob in BAG-SB Informationen 3-2016
Die Schuldnerberatung des DW Hittfeld und Winsen sucht für die Beratungstelle in Buchholz einen Schuldnerberater / eine Schuldnerberaterin. Mehr siehe die Stellenausschreibung.
„Zahl der Stromsperren explodiert“
Hinz&Kunzt weist auf die Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Cansu Özdemir, Inge Hannemann und Stephan Jersch (DIE LINKE) vom 12.10.16 und die Antwort des Senats mit dem Betreff „Energiearmut und Wasserabsperrungen in Hamburg“ (Drucksache21/6341) hin. – zum Beitrag von Hinz&Kuntz