Eine Mutter kauft für ihr Kind Schuhe und bezahlt nicht. Der Verkäufer erwirkt einen Titel und will nun das Kindergeld pfänden. Geht das?
Variante: was ist, wenn im Titel ausdrücklich festgestellt wurde, dass es sich bei dem Kinderschuhkauf um einen Eingehungsbetrag, ergo: unerlaubte Handlung, handelte?
Gerne erst selbst denken und dann hier zum Lösungsvorschlag