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Stellungnahme LAG SB Hamburg zum AG SBV-Positionspapier „Recht auf Schuldnerberatung“

Im September 2015 hat die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) ein Positionspapier „Recht auf Schuldnerberatung“ veröffentlicht (siehe dazu unsere Meldung vom 23.09.2015). Hierzu nun unserer Stellungnahme: 2016.04.27_RechtaufSB_StellungnahmeLAGHamburg

Die Überschriften:

1. Wir begrüßen den Vorstoß der AG SBV.

2. Die Finanzierung von Schuldnerberatung(sstellen) folgt dem einklagbaren Recht auf Schuldnerberatung – nicht umgekehrt.

3. Welche Rolle soll das Einkommen der Betroffenen beim Recht auf Schuldnerberatung spielen?

4. Die Kostenfreiheit von Schuldnerberatung ist kein Qualitätsmerkmal.

5. Das Bundessozialgericht erlaubt eine pauschale Finanzierung von Schuldnerberatung. Na und?

6. Ein individuelles Recht auf Schuldnerberatung muss nicht das Ende der Pauschalfinanzierung bedeuten.

7. Die Vermischung von inhaltlichen Aspekten einerseits und Finanzierungsfragen andererseits gab es auch schon im Rahmen der InsO-Reform 2013.

Hinweis / Nachtrag:

Hierzu soll ein Symposium stattfinden. siehe AG SBV plant zum „Recht auf Schuldnerberatung“ ein Symposium