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Schuldner- und Insolvenzberatung in Bayern – Qualitätsstandard

„Um eine effiziente und qualitätsorientierte Schuldner- und Insolvenzberatung in Bayern im Kontext der angestrebten Delegation der Insolvenzberatung auf die Kommunen zu gewährleisten, wurden für die Tätigkeit der wohlfahrtsverbandlichen und kommunalen Beratungsstellen nachfolgender Qualitätsstandard vereinbart.“

http://lag.schuldnerberatung-bayern.de/wp-content/uploads/2020/07/2015-03-10_Qualit%C3%A4tastandards_Schuldner-_und_Insolvenzberatung_2016-03-01.pdf

Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 03.09.2021