„Um eine effiziente und qualitätsorientierte Schuldner- und Insolvenzberatung in Bayern im Kontext der angestrebten Delegation der Insolvenzberatung auf die Kommunen zu gewährleisten, wurden für die Tätigkeit der wohlfahrtsverbandlichen und kommunalen Beratungsstellen nachfolgender Qualitätsstandard vereinbart.“
Diese Seite wurde (zuletzt) aktualisiert am: 03.09.2021