SG Karlsruhe Entscheidung vom 21.3.2016, S 13 P 4166/15 – Leitsätze
Die privaten Pflegeversicherungsbeiträge unterliegen nicht der Zwangsvollstreckung gem. § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO und sind damit nicht Teil der Insolvenzmasse.
SG Karlsruhe Entscheidung vom 21.3.2016, S 13 P 4166/15 – Leitsätze
Die privaten Pflegeversicherungsbeiträge unterliegen nicht der Zwangsvollstreckung gem. § 850 b Abs. 1 Nr. 4 ZPO und sind damit nicht Teil der Insolvenzmasse.
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