Sind Kindergeldzahlungen das einzige Einkommen von Eltern im ALG-II-Bezug, ist von dem Kindergeld die sogenannte Versicherungspauschale von 30 Euro abzusetzen. Von derzeit 190 Euro für ein Kind sind also nur 160 Euro auf den ALG-II-Anspruch anzurechnen. – Details siehe unter www.hempels-sh.de