„Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege hat die Reform der EU-Richtlinien zum Vergaberecht sowie die Umsetzung in nationales Recht intensiv begleitet. Entsprechend machen wir gern von der Möglichkeit Gebrauch, uns auch an der nunmehr stattfindenden Konsultation zum Diskussionsentwurf einer Unterschwellenvergabeordnung zu beteiligen.
Soweit das Vergaberecht im Bereich sozialer Dienstleistungen außerhalb des sozialrechtlichen Dreiecksverhältnisses und der Zuwendungsfinanzierung zum Tragen kommt, bewegen sich die Aufträge von ihrem Wert her überwiegend im Unterschwellenbereich. Entsprechend messen wir gerade dieser nunmehr vorgeschlagenen Regelung erhebliche Bedeutung bei.“ – Quelle und mehr: www.bagfw.de