Aus der PM des LG Frankenthal vom 29.8.2016: „Die Staatsanwaltschaft wirft vier unterschiedlichen männlichen Angeklagten zwischen 61 Jahren bis 42 Jahren vor, in Ludwigshafen und anderenorts beim Betrieb eines Inkassounternehmens dauerhaft dadurch einen großen Gewinn erzielt zu haben, dass beim Inkasso massenhaft Kleinforderungen in den an die Schuldner versandten Forderungsanschreiben bewusst wahrheitswidrig behauptet wurden.
Hierbei sei behauptet worden, dass den Inkassoauftraggebern durch die Beauftragung eines Inkassounternehmens bzw. eines Rechtsanwaltes ein Verzugsschaden entstanden sei, obwohl ein entsprechender Schaden nicht eingetreten wäre. Die Angeklagten hätten jeweils unterschiedlich hohe Gesamtschäden verursacht bzw. erstrebt. Die tatsächlich verursachten Schäden lägen bei den unterschiedlichen Angeklagten zwischen ca. 1,2 Mio. bis ca. 15.000 €. Die angestrebten Schäden lägen sich zwischen knapp 8,5 Mio. bis ca. 380.000 €.“
Termin ist Mittwoch, den 07.09.2016, zum Aktenzeichen 5613 Js 36395/10 2 KLs (nicht zu verwechseln mit dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 5513 Js 7355/09 6 KLs)