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Süddeutsche Zeitung: „Wie die Jobcenter Arbeitslose in die Insolvenz drängen“

„Wer der Arbeitsagentur Geld schuldet, darf nicht auf Milde hoffen. Das Bundesarbeitsministerium verbietet in der Regel außergerichtliche Einigungen über die Ausstände.“ – zum Bericht von Kristiana Ludwig in der heutigen Süddeutschen Zeitung.

Das im Artikel genannte Papier aus dem BMAS befindet sich hier: 150121_Entscheidungen_BMAS_§§ 58 ff. BHO und § 44 SGB II

Die dortigen Aussagen sind in vielfacher Hinsicht scharf zu kritisieren.

In diesem Moment nur so viel: Die Weisung widerspricht dem Geist der Insolvenzordnung. Dort wird jedem redlichen Schuldner die Gelegenheit gegeben, sich von seinen restlichen Verbindlichkeiten zu befreien. (§ 1 Satz 2 InsO).  Es wird ohne weitere Bedingungen das Interesse des Schuldners an Restschuldbefreiung vom Gesetz anerkannt. Nach der InsO kommt es nicht darauf an, dass die Verbindlichkeiten wie ein „Mühlstein“ wirken (so aber die Weisung), wer immer dies im Übrigen beurteilen mag.

Und die Feststellung

An der Erlassbedürftigkeit mangelt es bereits dann, wenn sich der zu gewährende Erlass nicht vorteilhaft auf die wirtschaftliche Situation des Schuldners auswirken kann. Denn wenn der Anspruchsgegner (= Schuldner, Anmerkung Verf.) unabhängig von Billigkeitsmaßnahmen in wirtschaftlichen Verhältnissen lebt, die – weil Einkunfte und Vermögen gering sind und im Übrigen dem Pfändungsschutz unterliegen – eine Durchsetzung von Ansprüchen ausschließen, könnte ein Erlass hieran nichts ändern und wäre aus diesem Grund nicht mit einem wirtschaftlichen Vorteil für den Anspruchsgegner verbunden (vgl. BFH, Urt. vom 7. Juli 1999, Az. X R 87/96 Rn 25).

ist arg irritierend, um nicht zu sagen zynisch.

Der guten Ordnung halber: es wurde noch ein anderes Papier übersandt, welches aber eher organisatorisch ist: 141022_Übertragung_Befugnisse_auf_gE

Die Übersendung erfolgte nicht ganz freiwillig, sondern erst nach Berufung auf das „Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz – IFG)“. In diesem Zusammenhang ist die Seite https://fragdenstaat.de/hilfe/ueber/ interessant.

RA Matthias Butenob