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Verbraucherschlichtung in Kraft

Heute ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz in Kraft getreten.

„Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher künftig ihre vertraglichen Ansprüche ohne Kostenrisiko bei einer Verbraucherschlichtungsstelle geltend machen können. Unternehmer können durch ihre Teilnahme an Verbraucherschlichtung ihren Service verbessern, Kunden erhalten und sich positiv von der Konkurrenz abheben.“ (Quelle und mehr: PM des BMJV) – siehe auch: