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Verbraucherzentrale Hamburg mahnt Postbank wegen Kontoführungsentgelt ab

„Ab 1. November 2016 müssen Kunden der Postbank, auf deren Konto weniger als 3.000 Euro pro Monat eingehen, für die Kontoführung zahlen. Mitte August informierte das Kreditinstitut mit einem Rundschreiben über die Preiserhöhung. Weil auch diejenigen Kunden zukünftig ein Entgelt zahlen sollen, mit denen individuell vereinbart wurde, dass ihr Konto dauerhaft kostenfrei bleibt, hat die Verbraucherzentrale Hamburg die Postbank nun abgemahnt.

Es geht um Fälle wie den von Frau Müller: Sie hatte am 31. Dezember 2015 im Rahmen eines Aktionsangebots ein Konto Giro Plus bei der Postbank eröffnet. Im Vertrag vereinbarte die Bank ausdrücklich mit ihr, dass sie für die beleglose Kontoführung des Girokontos „dauerhaft und bedingungslos kein Entgelt“ zahlen müsse. Am 19. August 2016 teilte ihr das Kreditinstitut mit, dass ab 1. November 2016 ein Entgelt für die Kontoführung von 3,90 Euro pro Monat anfalle und die Zustimmung zu diesen Änderungen als erteilt gelte, wenn Frau Müller die Ablehnung der Änderung nicht bis zum 1. November 2016 anzeige.

„Die Einführung eines Kontoführungsentgelts ist auf diese Art und Weise gar nicht möglich“, meint Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Der individuell geschlossene Vertrag mit Frau Müller hat Vorrang, sodass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Postbank getroffenen Regelungen zur Entgeltänderung nicht zum Tragen kommen.“ Wenn Frau Müller ein Entgelt für ihr Konto zahlen soll, so müsse die Postbank mit ihr einen neuen Vertrag abschließen.

Verbraucher, in deren Vertragsunterlagen schriftlich festgehalten ist, dass die beleglose Kontoführung dauerhaft und bedingungslos kostenfrei sein wird, sollten der Postbank daher mitteilen, dass sie für die Kontoführung auch nach dem 1. November 2016 nichts zahlen werden, rät Rehberg. Die Verbraucherzentrale Hamburg hält hierfür auf ihrer Internetseite unter www.vzhh.de einen Musterbrief bereit.

Quelle: PM der Verbraucherzentrale Hamburg